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Geschäftsbedingungen

Gewährleistungsbedingungen für Waren

NOWAK Okucia meblowe Sp.K

  1. Gewährleistungsbedingungen:

    1. Gegenstand

      1. Diese Bedingungen legen die Regeln der Haftung aus der Gewährleistung für verkaufte Waren sowie das Verfahren im Falle eines Mangels an Waren fest, die bei NOWAK Okucia meblowe (nachfolgend als „Verkäufer“ bezeichnet) gekauft wurden, nachfolgend als Reklamationsverfahren bezeichnet.

    2. Gewährleistungsbedingungen

      1. Die Gewährleistung umfasst die Haftung des Verkäufers für Mängel an Waren, die von einer Partei gekauft wurden, die Vertragspartei des Kaufvertrags ist (nachfolgend: „Käufer“, „Erwerber“).
      2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber den Mangel bei der Warenannahme kannte.
      3. Eine Voraussetzung für die Ausübung der Gewährleistungsrechte ist insbesondere die ordnungsgemäße Lagerung, korrekte Montage der Waren sowie deren sachgemäße Nutzung.
      4. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an den Waren in folgenden Fällen:

        1. Waren, die mechanisch, thermisch, chemisch oder auf andere Weise durch Handlungen oder Unterlassungen des Erwerbers oder durch äußere Faktoren beschädigt wurden, entgegen den Bedingungen der Bedienungsanleitung verwendet oder unsachgemäß gewartet wurden
        2. infolge unsachgemäßer Nutzung der Waren (nicht gemäß der beigefügten Dokumentation und dem Verwendungszweck der Waren)
        3. Beschädigungen aufgrund fehlerhafter Montage durch nicht qualifizierte Personen oder Personen ohne entsprechende Berechtigungen
        4. Umstände, für die weder der Hersteller noch der Verkäufer verantwortlich sind, insbesondere aufgrund unsachgemäßer oder nicht konformer Installation, Nutzung oder anderer Gründe, die dem Benutzer oder Dritten zuzurechnen sind, einschließlich vorsätzlicher Beschädigung
        5. unbefugte Reparaturen, die von nicht autorisierten Personen durchgeführt wurden
        6. Konstruktionsänderungen der Waren durch den Erwerber oder Dritte
        7. Beschädigungen der Waren aufgrund der Verwendung nicht originaler oder nicht herstellerkonformer Verbrauchsmaterialien
        8. Beschädigungen aufgrund natürlicher, teilweiser oder vollständiger Abnutzung
        9. Beschädigungen infolge höherer Gewalt (Brand, Überschwemmung usw.)
        10. Waren, die dem Verkäufer ohne angemessenen Schutz geliefert wurden
        11. auf Wunsch des Kunden stellen wir technische Dokumentation zur Verfügung

      5. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die während des Entladens der Waren entstehen.
      6. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer oder durch Ausführungs- oder Konstruktionsfehler Dritter verursacht wurden.
      7. Der Verkäufer haftet nicht aus Gewährleistung, wenn sich der Hersteller des reklamierten Geräts in Insolvenz oder Liquidation befindet.

    3. Reklamationsverfahren

      1. Im Falle eines Mangels an Waren, für die der Verkäufer aus Gewährleistung haftet, ist der Erwerber verpflichtet, eine Reklamation gemäß den nachfolgenden Regeln einzureichen.
      2. Eine Voraussetzung für eine wirksame Reklamation ist die Einreichung unmittelbar nach Feststellung des Mangels, zusammen mit dem Möbel-Belastbarkeitszertifikat.
      3. Bei Mängeln, die trotz sorgfältiger Prüfung bei der Annahme nicht erkannt werden konnten, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich (spätestens innerhalb von 7 Tagen) nach deren Entdeckung benachrichtigen, andernfalls verliert er seine Gewährleistungsrechte.
      4. Die Mängelanzeige muss schriftlich (Reklamation) eingereicht werden und der Käufer muss die mangelhafte Ware dem Verkäufer zur Einsicht zusammen mit der Anzeige zur Verfügung stellen. Alle gekauften Teile müssen mit der Ware eingesendet werden.
      5. Waren, die zur Reklamation eingereicht werden, müssen in der Originalverpackung oder einer alternativen Verpackung geliefert werden, die das Produkt während des Transports vor mechanischen Schäden schützt.
      6. Reklamationen können vom Käufer oder einer bevollmächtigten Person direkt übergeben oder auf Risiko und Kosten des Käufers versandt werden.
      7. Die Reklamation muss enthalten:

        1. KAUFRECHNUNGSNUMMER (volle Nummer)
        2. ART DER WARE
        3. SERIENNUMMER (falls keine Seriennummer vorhanden ist, das Wort „keine“ eintragen)
        4. ART DES MANGELS – BESCHREIBUNG DER BESCHÄDIGUNG
        5. DATUM DER MANGELFESTSTELLUNG
        6. DATUM DER REKLAMATIONSEINREICHUNG
        7. MÖBELZERTIFIZIERUNGSDOKUMENT

      8. Der Käufer behält das Recht auf Gewährleistungsansprüche, sofern die oben genannten Daten und die entsprechende Rechnung übereinstimmen.
      9. Die Reklamation sollte zusätzlich alle Daten bezüglich des Dokuments enthalten, das der Erwerber seinem Kunden in diesem Fall ausgestellt hat. Der Käufer muss den Verkäufer über die Reklamation des Kunden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach deren Eingang informieren.
      10. Waren, die dem Verkäufer zugesandt werden und nicht gemäß diesem Verfahren eingereicht wurden, werden auf Kosten des Erwerbers zurückgesandt.
      11. Der Verkäufer bestätigt den Erhalt der Waren zur Reklamationsprüfung durch eine unterzeichnete und abgestempelte Empfangsbestätigung. Diese bestätigt nicht die Anerkennung der Reklamation.

    4. Bearbeitung der Reklamation

      1. Die Einleitung des Reklamationsverfahrens entbindet den Käufer nicht von der Zahlungspflicht für die gelieferten Waren.
      2. Die Haftung des Verkäufers aus Gewährleistung ist auf den Wert der verkauften Waren beschränkt.
      3. Die Art der Reklamationsbearbeitung wird vom Verkäufer bestimmt.
      4. Hält der Verkäufer eine technische Expertise für notwendig, wird er eine Entscheidung über die Fehlerhaftigkeit der Waren nach Erhalt dieser Expertise treffen.
      5. Der Verkäufer ist von der Haftung für Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrags befreit, wenn diese durch Mängel verursacht wurde, die auf fehlerhafte Herstellung durch den Hersteller zurückzuführen sind. In solchen Fällen ist die Gewährleistungshaftung des Verkäufers ausgeschlossen. Sie ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers durchführt.

    5. Kosten der Reklamation, die vom Käufer zu tragen sind

      1. Wenn im Reklamationsverfahren festgestellt wird, dass die Reklamation unbegründet war, hat der Verkäufer das Recht, dem Erwerber die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
      2. Der Erwerber trägt die Kosten von Teilen, Komponenten und Modulen, die während des Reklamationsverfahrens ersetzt werden mussten, weil sie aufgrund von Ursachen, die dem Erwerber zuzuschreiben sind, beschädigt wurden und deren Ersatz notwendig war, um das Gerät funktionsfähig zu halten oder die Reklamation zu überprüfen.
      3. Nach Abschluss des Reklamationsverfahrens kann die Ware am Sitz des Verkäufers abgeholt oder auf Kosten des Verkäufers zurückgesandt werden. Der Erwerber hat das Recht, die Abholmethode zu wählen. Die Ware muss innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss der Reklamation abgeholt werden.

  2. Schlussbestimmungen:

    1. Diese Bedingungen stellen die vollständige und einzige vertragliche Regelung dar, die die Parteien in Bezug auf Reklamationen von Waren bindet. Daher schließen die Parteien die Anwendung anderer vertraglicher Bestimmungen aus. Alle anderen vom Käufer verwendeten Regelungen finden keine Anwendung.
    2. Änderungen dieser Bedingungen können nur schriftlich vorgenommen werden, andernfalls sind sie ungültig.
    3. Der Erfüllungsort/Übergabeort der Waren ist der Sitz des Verkäufers. Alle Streitigkeiten werden dem sachlich zuständigen Gericht des Verkäufers vorgelegt.


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